Beitragsordnung
CCI/AAI Initiative e.V.
Verein für Menschen mit craniocervikaler und atlantoaxialer Instabilität im Okzipito-AtlantoAxialbereich der Wirbelsäule, cervicocephalem Syndrom und weiteren Komorbiditäten
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 7 der Vereinssatzung in der Fassung vom 13.07.2024.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen. Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60,00 Euro zu zahlen. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Mitglieder unter 18 Jahren / Schüler / Studenten / Rentner / Sozialhilfeempfänger zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40,00 Euro.
Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren jährlichen Beitrag, mindestens jedoch 20,00 Euro.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein
Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind per Lastschriftverfahren zu zahlen. Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Fürth geführt, IBAN: DE28 7625 0000 0041 6116 66, BIC: BYLADEM1SFU. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
Für einzelne Vereinsangebote können Teilnahmegebühren durch den Vorstand festgelegt werden.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Ein Vereinsaustritt ist durch schriftliche Kündigungserklärung mit einer Frist von sechs Wochen zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines Geschäftsjahres möglich. Bei Kündigung zum 30. Juni eines Geschäftsjahres, hat das Mitglied Anspruch auf eine 50%ige Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 13.07.2024 in Kraft